Offen
Realistisch
Fair
Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
Als Berater und Dienstleister lege ich mit MWI Consulting großen Wert auf ehrliche Transparenz und feststehende Geschäftsbedingungen. Daher findest du diese hier folgend aufgelistet.
Angaben gemäß § 5 TMG
MWI Consulting - Marco Wichert
Kyritzer Str. 2
16866 Kyritz OT Gantikow
Kontakt:
info@mwi-consulting.de
USt-IdNr: folgt
1. Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von MWI Consulting, nachstehend kurz „Berater“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet der Kundenberatung, Konzeptentwicklung, Kommunikation und des Coachings.
1.2 Diese AGB sind Bestandteil jedes geschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.4 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, soweit sie vom Berater schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2. Vergütung, Kostenvoranschläge
2.1 Die Abrechnung erfolgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand auf der Grundlage der Stunden- und Tagessätze des Beraters.
2.2 Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich. Überschreitungen von mehr als 10% werden dem Kunden angezeigt.
3. Präsentationen
3.1 Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch den Berater, sowie deren Vorstellung erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.
3.2 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Ideen etc., Eigentum des Beraters. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material – sei es urheberrechtlich geschützt oder nicht – gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an den Berater zurückzugeben.
3.3 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seine Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot des Beraters oder, sofern diese noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen. Sämtliche Urheberrechte an den von dem Berater im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei dem Berater, sofern die Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
4. Fremdleistungen
4.1 Fremdleistungen- und Nebenkosten wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten etc. sowie Aufwendungen für Telefon, Fax, Farbkopien, Kurier, Reisespesen u.Ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.2 Der Berater ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu vergeben. Der Berater ist in diesem Fall lediglich Vertreter und reicht die Rechnungen nach Prüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit an den Kunden zur Bezahlung weiter.
4.3 Für die Koordination von Fremdleistungen berechnet der Berater eine Provision von 15% auf sämtliche Fremdleistungen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.4 Von dem Berater eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Beraters. Der Kunde verpflichtet sich, diese Mitarbeiter im Laufe der auf den Abschluss des Projektes folgenden 12 Monate weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
5. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
5.1 Sämtliche von dem Berater angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht den Erfordernissen des §2 UrhG genügen. Sämtliche Leistungen des Beraters dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des Beraters genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc., ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, dem Berater ein branchenübliches Honorar zu zahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unberührt. Sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben, gilt überdies für das erste Nutzungsjahr ein Copyright-Honorar von 15 % auf die Schaltkosten oder den Einsatzwert der Werbemittel als vereinbart.
5.2 Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht anderweitig geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Beraters.
5.3 Beabsichtigt der Kunde, die von dem Berater gestalteten Werbemittel im Ausland zu nutzen, so wird der Kunde mit dem Berater hierfür ein Sonderhonorar vereinbaren. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, so gilt im ersten Jahr der Nutzung ein Copyright von 15 % auf die Schaltkosten oder den Einsatzwert der Werbemittel.
5.4 Eine gesonderte Honorarabsprache ist zu treffen, wenn der Kunde Werbeideen, die eine geistige, künstlerische oder sonstige werbetechnische Schöpfung des Beraters oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages nutzt. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, so gilt ein zusätzliches Copyright-Honorar im ersten Jahr der Nutzung von 15 % auf die Netto-Schaltkosten oder den Einsatzwert der Werbemittel, je nachdem was höher ist, als vereinbart.
5.5 Über Umfang der Nutzung steht dem Berater ein Auskunftsanspruch zu.
5.6 Bei Veröffentlichungen wird der Berater in üblicher Form als Urheber genannt. Der Berater darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren.
5.7 Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen des Beraters geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Kunden über.
6. Verwertungsgesellschaften
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) zu tragen. Werden diese Ansprüche von dem Berater für den Kunden verauslagt, hat der Kunde dem Berater die verauslagten Zahlungen zu erstatten.
7. Rechnungen, Aufrechnungen
7.1 Der Berater ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. In der Regel ist das Beratungs- und Dienstleistungshonorar wie folgt fällig: ein Drittel zu Auftragsbeginn, ein Drittel nach 4 Wochen, ein Drittel nach Abschluss der Arbeiten.
7.2 Die dem Berater vom Kunden benannten Ansprechpartner müssen im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Kunden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
7.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
7.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 14 Tagen werden nach Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 8% berechnet. Bei Banküberweisungen gilt der Tag, an dem der Geldeingang verzeichnet wird.
7.5 Einwendungen gegen Rechnungen des Beraters sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch aber die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7.6 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Lieferung, Lieferfristen
8.1 Lieferfristen bzw. -termine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellen von Informationen bzw. Unterlagen, Erstellung von Leistungskatalogen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von dem Berater schriftlich bestätigt worden sind.
8.2 Falls der Berater mit ihren Leistungen in Verzug gerät, ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
8.3 Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs des Beraters liegen, verlängert sich die Lieferfrist, soweit die Hindernisse auf die Lieferung der Leistungen von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer solcher Maßnahmen und Hindernisse. Dier Berater wird dem Kunden den Eintritt und das voraussichtliche Ende derartiger Hindernisse unverzüglich mitteilen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber dem Berater wird dadurch nicht begründet.
8.4 Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann der Berater den entstandenen Leistungsausfall nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
9. Haftung und Versand
9.1 Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet der Berater auch für ihre Angestellten und Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
9.2 Die Prüfung von Rechtsfragen ist nicht Aufgabe des Beraters. Der Berater haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Der Berater haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
9.3 Wird der Berater von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts auf Unterlassung oder Schadensersatz u.Ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Berater von der Haftung frei.
9.4 Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge des Beraters erfolgt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden abgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist der Geschäftssitz der Agentur.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen von Aufträgen sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden deutsches Recht anwendbar.
10.5 Der Berater ist befugt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.